Arbeitsrecht, HR und soziale Versorgung

Arbeitsrecht, HR und soziale Versorgung

Auf dem Gebiet Arbeitsrecht beschäftigt sich das Team der kooperierenden Rechtsanwälte der Grubner & Partners mit der kompletten Agenda. Dies beinhaltet Ausarbeitung der Arbeitsverträge, Übereinkommen über Arbeiten die außerhalb des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden, Ausarbeitung von internen Arbeitgebervorschriften, Abschluss, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Lohn und Gehalt, Arbeitshindernisse und Schadenshaftung, Arbeitsschutz, Diskriminierungsproblematik und damit im Zusammenhang stehenden weiteren Problemen. 

Das Rechtsanwaltsteam von Grubner & Partners hat viel Erfahrung auch mit Forderungseintreibung: Vertragsproblematik, Schuldverschreibungen und Wechsel,  Vorbereitung von Vergleichen, Entwürfen und Klagen, Vorbereitung, Realisierung und Eintreibung von Forderungen, Entscheidungsvollstreckung und Fragen der Exekution, Vertretung vor Gerichten bei Schulden einklagen.  

In diesem Bereich bieten wir unseren Mandanten vor allem folgende Dienste an:

  • Allgemeine Beratung auf dem ganzen Gebiet des Arbeitsrechts 
  • Beratung im Bereich von Arbeits- und Managerverträgen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Entlassung aus der Funktion, Bonus und anderen Benefits (samt Vorbereitung entsprechender Dokumentation)
  • Beratung im Bereich von Migrationsrecht 
  • Rechtliche Aspekte der Ausländerbeschäftigung (bspw. Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung)
  • Konsultationen im Bezug auf Gewerkschaftsangelegenheiten und Bestimmungen der Kollektivverträge