Unlauterer Wettbewerb und das Recht auf Schutz der Privatsphäre

Unlauterer Wettbewerb und das Recht auf Schutz der Privatsphäre

Grubner & Partners bietet den Mandanten Rechtshilfe im Bereich der Marktaktivität und bei der Prüfung, ob Ihre Handlungen nicht im Widerspruch mit dem Wettbewerbsregeln stehen oder ob es sich nicht um unlauteren Wettbewerb handelt. Bei Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, bei Fusionen, bei Wertpapierenübertragung oder bei Übertragung von Geschäftsanteilen wird von Grubner & Partners überprüft, ob ein solcher Schritt nicht der Genehmigung des Amtes für Wettbewerbsschutz unterliegt. Sollte dies der Fall sein, wird die Besorgung derartiger Genehmigung von Grubner & Partners angeboten.

Unsere Dienste in diesem Bereich beinhalten vor allem:

  • Umfassende Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht für Mitbewerber und andere Marktteilnehmer und das auch in Streitfällen
  • Mandatsvertretung bei Verhandlungen und Verwaltungsverfahren vor dem Amt für Wettbewerbsschutz 
  • umfassende Rechtsberatung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, vor allem in Sachen vergleichende und irreführende Werbung, Domainnamen, Firmennamen, Schutz des Betriebsgeheimnisses, Parazitwettbewerb, Hervorrufen von Verwechslungsgefahr, irreführende Bezeichnung usw.
  • Mandatenvertretung bei Streitigkeiten im Bereich unlauterer Wettbewerb sowohl auf der Klägerseite als auch auf der Seite des Beklagten